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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Nutzung von tanzschule.plus — ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Wichtiger Hinweis (B2B): Die Software tanzschule.plus wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts abgegeben. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Lisa Kujau Consulting GmbH, Neue Mainzer Str. 52, 3, 60311 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Nutzer") im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software „tanzschule.plus".

(2) Die Software wird ausschließlich als webbasierte Anwendung im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) bereitgestellt. Eine Überlassung auf Datenträger oder als Download erfolgt nicht. Der Nutzer erhält keinen Anspruch auf Herausgabe oder Bearbeitung des Quellcodes.

(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Nutzer bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die Software tanzschule.plus über das öffentliche Internet zur Nutzung bereit. Die Software dient der digitalen Betriebsführung von Tanzschulen.

(2) Der Funktionsumfang umfasst je nach gewähltem Tarif insbesondere:

  • CRM, Lead- und Interessentenverwaltung inkl. KI-gestütztem Matching
  • Kurs-, Termin- und Raumplanung inkl. Vertretungsplanung
  • Teilnehmer-, Eltern- und Portalverwaltung
  • Anwesenheits- und Check-in-Funktionen (inkl. Foto-Checkin, PWA)
  • Abrechnung (Rechnung/SEPA), DATEV-Export, XRechnung/ZUGFeRD
  • Gutschein-System und Retention-/NPS-Auswertung
  • Personal-, Honorar- und Zeiterfassung
  • Aufgaben-, Workflow- und Vertragsmanagement
  • Dokumentenverwaltung inkl. digitaler Signatur
  • Marketing (Landingpages, Kampagnen)
  • BI-Reporting und Cashflow

(3) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung sowie dem gewählten Tarif. Werbeaussagen, Demos, Roadmaps oder öffentliche Äußerungen begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit dies aus technischen, regulatorischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Bei wesentlichen Funktionsreduzierungen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu.

(5) Bereitstellungspunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für Internetanbindung, Endgeräte und Browser ist der Nutzer selbst verantwortlich.

(6) Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§§ 443, 444 BGB) wird nicht übernommen.

§ 3 Rechtsnatur des Vertrages

(1) Auf das Bereitstellen der Software finden ergänzend die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Für zusätzliche Beratungs-, Schulungs- oder Konfigurationsleistungen gelten die Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 4 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Software und Tarife stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers und die Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen.

(4) Der Anbieter behält sich vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5 Mandantenfähigkeit

(1) Die Software ist mandantenfähig. Jeder Mandant erhält einen logisch getrennten Datenbereich, abgesichert durch Row-Level-Security.

(2) Der Mandanten-Administrator ist gegenüber dem Anbieter alleiniger Vertragspartner und für sämtliche Handlungen aller autorisierten Nutzer verantwortlich.

(3) Der Mandanten-Administrator stellt die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sicher (z. B. Information betroffener Mitarbeiter).

§ 6 Zugangsdaten und Kontosicherheit

(1) Die Zugangsdaten werden durch den Nutzer bei der Registrierung festgelegt oder durch einen Administrator vergeben.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, ein sicheres Passwort zu wählen, angebotene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. 2FA) zu nutzen und Missbrauchsverdacht unverzüglich zu melden.

(3) Der Nutzer haftet für Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten, sofern er die unbefugte Nutzung nicht nachweislich nicht zu vertreten hat.

(4) Der Anbieter darf den Zugang bei begründetem Missbrauchsverdacht vorübergehend sperren.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung ein.

(2) Das Nutzungsrecht ist auf die im Tarif vereinbarten Nutzerlizenzen und den Mandanten des Nutzers beschränkt.

(3) Untersagt sind insbesondere Reverse Engineering (soweit nicht nach § 69e UrhG erlaubt), Weitergabe/Vermietung/Sub-SaaS/White-Label, rechtswidrige Nutzung, Umgehung von Sicherheitsmechanismen, unautorisiertes Scraping/Bots sowie die Nutzung zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts.

(4) Sämtliche Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt. Geplante Wartungen und höhere Gewalt bleiben außer Betracht.

(2) Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird ohne gesondertes SLA nicht zugesichert.

(3) Wartungen, Updates und Sicherheits-Patches können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

(4) Ausfälle durch Störungen des Internets, Ausfälle von Cloud-/KI-/E-Mail-Subunternehmern, höhere Gewalt, DDoS/Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder behördliche Eingriffe begründen keine Ansprüche.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Nutzung fällt eine Vergütung gemäß gültiger Preisliste an. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

(2) Die Abrechnung erfolgt im Voraus, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

(3) Zahlungswege sind Rechnung (Überweisung) und SEPA-Lastschrift. Kartenzahlungen (Stripe/PayPal etc.) werden nicht angeboten.

(4) Rechnungen werden elektronisch (PDF per E-Mail bzw. XRechnung) übermittelt. Der Nutzer stimmt dem elektronischen Versand zu.

(5) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen (§ 288 BGB), eine Verzugspauschale und Beitreibungskosten geltend machen, den Zugang nach Mahnung sperren sowie außerordentlich kündigen.

(6) Preisanpassungen sind mit sechs Wochen Ankündigungsfrist zulässig; Widerspruchsrecht innerhalb von vier Wochen; im Widerspruchsfall Sonderkündigungsrecht.

(7) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

(8) Bei Zahlungsverzug > 14 Tage entfallen gewährte Rabatte rückwirkend.

§ 10 Testphase und Beta-Funktionen

(1) Testphasen können individuell eingeräumt werden.

(2) Während der Testphase gilt „as is" ohne Gewährleistung; Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Nach Testphase automatische Deaktivierung; Daten werden nach 30 Tagen gelöscht.

(4) Als „Beta"/„Preview" gekennzeichnete Funktionen sind ohne Gewährleistung und SLA; jederzeitige Änderung/Einstellung möglich.

§ 11 Datenhoheit und Eigenverantwortung

(1) Sämtliche vom Nutzer eingegebenen Daten („Nutzerdaten") verbleiben in dessen Rechtsinhaberschaft.

(2) Der Nutzer ist allein verantwortlich für Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Einhaltung anwendbarer Vorschriften (DSGVO, BDSG, AO, HGB, GoBD).

(3) Der Anbieter verarbeitet Nutzerdaten ausschließlich zur Vertragserfüllung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

(4) Eigene Datensicherungspflicht: Der Nutzer hat geschäftskritische Daten mindestens monatlich eigenverantwortlich zu sichern. Die Software stellt Exportfunktionen bereit (Art. 20 DSGVO, CSV/Excel/PDF).

(5) Bei vom Anbieter zu vertretendem Datenverlust haftet dieser ausschließlich für den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer monatlicher Sicherung.

(6) Besonders sensible Datenkategorien nach Art. 9/10 DSGVO dürfen nur nach gesondertem schriftlichen Zusatzvertrag verarbeitet werden.

§ 12 Datenschutz und Subunternehmer

(1) Datenverarbeitung erfolgt nach DSGVO und BDSG. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

(2) Für Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen die Parteien einen gesonderten AVV; der Standard-AVV des Anbieters gilt mit Vertragsschluss als anerkannt.

(3) Datenspeicherung erfolgt grundsätzlich auf Servern in der EU. Subunternehmer können nach vorheriger Information eingesetzt werden.

(4) Drittlandtransfers erfolgen nur mit geeigneten Garantien nach Kapitel V DSGVO.

(5) Mandantendaten werden durch Row-Level-Security strikt getrennt.

(6) TOM nach Art. 32 DSGVO umfassen TLS-Verschlüsselung, Encryption at Rest, Zugriffskontrolle, regelmäßige Patches, Monitoring, Brute-Force-Schutz.

§ 13 Sicherheitsvorfälle

(1) Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich bei Data Breaches (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).

(2) Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen (Art. 33, 34 DSGVO) verbleiben beim Nutzer als Verantwortlichem.

(3) Der Nutzer meldet bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle unverzüglich.

§ 14 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen geltender Gesetze zu nutzen, ausschließlich rechtmäßig erlangte Daten einzupflegen, keine Rechte Dritter zu verletzen, keine Schadsoftware hochzuladen, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, Sicherheitsvorfälle zu melden sowie die arbeits- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (Mitarbeiterinformation, Mitbestimmung, Rechtsgrundlagen) eigenverantwortlich zu schaffen. Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter aus schuldhafter Pflichtverletzung frei.

§ 15 Mängelansprüche und Support

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllt.

(2) Unerhebliche Abweichungen sind kein Mangel. Kein Mangel sind insbesondere: nutzerseitige Fehler, Nichteinhaltung Systemvoraussetzungen, kurzzeitige Störungen, nicht zugesicherte Funktionen.

(3) Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Kenntnis, in Textform zu melden.

(4) Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist; Art und Weise steht im billigen Ermessen.

(5) Selbstvornahme durch Dritte ist ausgeschlossen.

(6) Support erfolgt per E-Mail (lisa@kujau.ai). Reaktionszeiten richten sich nach dem Tarif; keine Zusicherung ohne SLA.

§ 16 Haftung und Haftungsausschluss

(1) Die Software wird ohne über diese AGB hinausgehende Gewährleistung bereitgestellt.

(2) Der Anbieter haftet ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

(3) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, nach ProdHaftG, im Umfang ausdrücklicher Garantien (die hier nicht übernommen werden) sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Höchstbetrag: der höhere Betrag aus (a) in den letzten 12 Monaten gezahlter Nettovergütung oder (b) EUR 25.000 je Schadensfall, insgesamt max. EUR 50.000 je Vertragsjahr.

(5) Bei einfacher Fahrlässigkeit im Übrigen ist die Haftung vollständig ausgeschlossen.

(6) Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Imageschäden, Bußgelder, entgangene Einsparungen) ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei Verletzung einer Kardinalpflicht innerhalb der Höchstgrenze aus Abs. 4.

(7) Bei zu vertretendem Datenverlust haftet der Anbieter nur für den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer monatlicher Sicherung.

(8) Keine Haftung für Nichtverfügbarkeit, Subunternehmer-Ausfälle, fehlerhafte Nutzereingaben, KI-Ergebnisse (siehe § 20), unbefugte Zugriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen und höhere Gewalt.

(9) Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(10) Ansprüche verjähren in 12 Monaten (Ausnahmen: Vorsatz, unerlaubte Handlung, ProdHaftG, Fälle aus Abs. 3, ausdrückliche Garantien, arglistige Mängel).

§ 17 Schutzrechtsverletzungen

(1) Haftung für Rechtsmängel ist auf Deutschland und die vertragsgemäße Nutzung beschränkt.

(2) Bei Ansprüchen Dritter benachrichtigt der Nutzer den Anbieter unverzüglich in Textform; der Anbieter darf die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten übernehmen.

(3) Bei berechtigter Schutzrechtsverletzung kann der Anbieter Nutzungsrechte verschaffen, die Software ändern oder außerordentlich kündigen (anteilige Rückerstattung).

§ 18 Freistellung durch den Nutzer

Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter (inkl. Behörden, Bußgelder) frei, die aus Inhalten oder Nutzung unter Verletzung dieser AGB, geltenden Rechts oder Rechten Dritter resultieren, inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten.

§ 19 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich.

(2) Ausnahmen: allgemein bekannte Informationen, bereits bekannte Informationen, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht offengelegte Informationen, gesetzlich/behördlich geforderte Offenlegungen.

(3) Der Anbieter darf den Nutzer als Referenzkunden nennen, sofern dieser nicht in Textform widerspricht.

§ 20 KI-gestützte Funktionen

(1) Die Software kann KI-gestützte Funktionen enthalten (Lead-Matching, Retention, Vertretungsplanung, OCR, NPS).

(2) KI-Ergebnisse sind unverbindliche, statistische Empfehlungen und ersetzen keine fachliche Beurteilung.

(3) Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung oder rechtliche Zulässigkeit. KI-Modelle können fehlerhafte oder halluzinierte Ergebnisse liefern.

(4) Der Nutzer ist allein für Prüfung und Anwendung verantwortlich; Haftung für Schäden aus KI-Nutzung ist ausgeschlossen (§ 16 Abs. 8).

(5) Es kommen Drittanbieter-Modelle zum Einsatz (Lovable AI-Gateway, OpenAI, Google). Kein Training mit Nutzerdaten seitens des Anbieters; keine Garantie hinsichtlich Drittanbieter-Praktiken.

(6) AI-Act-Transparenz: Eingesetzte KI-Modelle werden dokumentiert. Nach derzeitiger Bewertung liegt kein Hochrisiko-System i.S.v. Anhang III AI Act vor.

§ 21 Datei-Uploads und Speicherplatz

(1) Speicherplatz richtet sich nach dem gewählten Tarif.

(2) Uploads müssen frei von Schadsoftware sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

(3) Der Anbieter darf Dateigrößen, -typen und Volumina beschränken sowie rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung entfernen.

§ 22 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Bei monatlicher Abrechnung: Kündigung mit einem Monat zum Monatsende.

(3) Bei jährlicher Abrechnung: Kündigung mit einem Monat zum Ende der Laufzeit; sonst automatische Verlängerung um ein Jahr. Der Anbieter erinnert mindestens sechs Wochen vor Ablauf.

(4) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (u. a. Zahlungsverzug > 2 Monate, wiederholte AGB-Verstöße, Missbrauch, Insolvenz, falsche Unternehmereigenschaft).

(5) Kündigung in Textform (E-Mail ausreichend).

(6) Keine anteilige Rückerstattung bei Kündigung durch den Nutzer innerhalb einer bezahlten Periode.

§ 23 Folgen der Vertragsbeendigung, Datenexport

(1) Nutzungsrechte erlöschen mit Vertragsende.

(2) 30-Tage-Übergangsfrist für Datenexport über die bereitgestellten Funktionen. Weitergehende Migrationsunterstützung nur gegen gesonderte Vergütung.

(3) Danach unwiderrufliche Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) Aufzubewahrende Daten werden gesperrt und nach Ablauf gelöscht.

(5) Backup-Löschung erfolgt im Rahmen der ordnungsgemäßen Backup-Rotation.

§ 24 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet bei höherer Gewalt; Pflichten sind während dieser Zeit suspendiert.

(2) Höhere Gewalt umfasst u. a. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle öffentlicher Infrastruktur, großflächige Cyberangriffe. Ausfälle einzelner Subunternehmer sind keine höhere Gewalt (§ 8).

(3) Unverzügliche Information der anderen Partei über Eintritt und Dauer.

(4) Bei > 60 Kalendertagen außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien.

§ 25 Export- und Sanktionskontrolle

Der Nutzer nutzt die Software nicht entgegen exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Vorschriften (DE, EU, UN, USA) und sichert zu, nicht in Sanktionslisten geführt zu werden.

§ 26 Änderung der AGB

(1) Änderungen sind zulässig bei Änderungen der Rechtslage/Rechtsprechung, Marktbedingungen, Weiterentwicklung, Anpassung an Subunternehmer/KI oder Regelungslücken.

(2) Information mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform.

(3) Zustimmung erfolgt ausdrücklich beim nächsten Login (aktive Bestätigung); bis dahin gelten die zuletzt akzeptierten AGB.

(4) Bei ausdrücklicher Verweigerung endet der Vertrag mit Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode, frühestens zum Inkrafttreten. Keine Rückerstattung, sofern die Änderung nicht ausschließlich im Anbieterinteresse liegt.

§ 27 Abtretung, Vertragsübernahme

(1) Der Nutzer darf Rechte/Pflichten nicht ohne Zustimmung des Anbieters übertragen (§ 354a HGB bleibt unberührt).

(2) Der Anbieter darf den Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen; Sonderkündigungsrecht des Nutzers innerhalb von vier Wochen.

§ 28 Textform

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Individualabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

§ 29 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main. Der Anbieter darf den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(4) Salvatorische Klausel: unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen nicht; an ihre Stelle tritt die dem wirtschaftlichen Zweck nächstkommende wirksame Regelung.

(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: Juli 2026