Recht & Verträge

AGB für Tanzschulen: die 12 Klauseln, die drin sein müssen

Von Kursausfall bis Bildrechten – welche AGB-Bestandteile Streit im Alltag vermeiden.

8 Min. Lesezeit
AGBRecht

AGB sind kein Papierkram für die Website-Fußzeile, sondern das Regelbuch für Konflikte. Wer sie sauber schreibt, muss selten damit argumentieren – wer sie nachlässig zusammenkopiert, streitet regelmäßig um Selbstverständlichkeiten. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber eine belastbare Struktur.

01Die 12 Klauseln im Überblick

  1. Vertragsschluss: wann kommt der Vertrag zustande (Anmeldung vs. Bestätigung)?
  2. Leistungsbeschreibung: Dauer, Anzahl Termine, Ferien, Ersatztermine.
  3. Zahlungsbedingungen: SEPA, Fälligkeit, Rücklastschriftgebühr.
  4. Preisanpassung: Wann und wie oft dürfen Preise steigen?
  5. Kündigung: Frist, Form, Sonderkündigungsrecht.
  6. Kursausfall: was passiert bei Ausfall durch Lehrkraft oder höhere Gewalt.
  7. Vertretung: wann darf vertreten werden, ohne Rückabwicklung.
  8. Haftung: Sachschäden, Verletzungen, Aufsichtspflicht bei Kindern.
  9. Bildrechte: Foto- und Videoaufnahmen bei Auftritten, Social Media.
  10. Hausrecht: Umgang mit Störungen, Alkohol, Suchtmittel.
  11. DSGVO-Klausel: Zweckbindung, Speicherfristen, Auskunftsrecht.
  12. Gerichtsstand und salvatorische Klausel.

02Typische Fehler

  • AGB von anderer Schule kopiert – oft mit falschem Firmennamen oder unpassenden Klauseln.
  • Kündigungsfrist unwirksam kurz (mehr als 3 Monate ohne Sonderregel gilt oft als benachteiligend).
  • Bildrechte pauschal statt Einzelfreigabe pro Anlass.
  • Preisanpassung ohne konkreten Anlass – als Preisgleitklausel unwirksam.

03Aktualisierung

AGB sollten jährlich geprüft werden – Rechtsprechung ändert sich. Ändere sie nie rückwirkend für Bestandskunden ohne aktive Zustimmung. Neue AGB gelten für Neuverträge und Verlängerungen.

Häufige Fragen

Braucht eine kleine Tanzschule wirklich AGB?
Sobald mehr als Einzelunterricht angeboten wird, ja. Ohne AGB gilt das dispositive Gesetz – meist zulasten der Schule.
AGB vom Steuerberater erstellen lassen?
Nein, das ist Sache eines Fachanwalts für IT-Recht oder Vertragsrecht. Steuerberater dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Genau das im Alltag umsetzen — mit tanzschule.plus

Buch dir eine 30-Minuten-Demo. Wir zeigen dir konkret, wie das Thema aus diesem Ratgeber in der Software abgebildet ist.

Weiterlesen in „Recht & Verträge"