Seit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge” (2022) sind die früher üblichen 12-Monats-Automatik-Verlängerungen bei neu geschlossenen Kursverträgen unzulässig. Das betrifft praktisch jede Tanzschule, die im Abo- oder Semestermodell arbeitet.
01Was gilt heute?
- Erstlaufzeit: maximal 24 Monate.
- Nach Ablauf: Vertrag darf sich nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, mit Kündigungsfrist von maximal 1 Monat.
- Kündigungsbutton: online abgeschlossene Verträge müssen online mit einem gut sichtbaren Button kündbar sein (§ 312k BGB).
02Musterformulierung für Semesterkurse
„Der Kursvertrag läuft für die vereinbarte Dauer eines Semesters (in der Regel 20 Unterrichtseinheiten). Nach Ablauf verlängert er sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht spätestens vier Wochen vor Semesterende in Textform gekündigt wird. Anschließend kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.”
03Kündigungsbutton umsetzen
- Button auf jeder Seite gut sichtbar, Beschriftung „Verträge hier kündigen”.
- Zwei-Schritt-Formular: Vertragsdaten eingeben → Bestätigung.
- Automatische Empfangsbestätigung per E-Mail an die Nutzer.
- Dokumentation im System: wer, wann, welcher Vertrag.
04Was gehört noch in die AGB?
- Kursausfälle (Krankheit Lehrkraft, Ferien) und Nachholregelung.
- Preisänderungen und Ankündigungsfrist.
- Umgang mit Bildrechten (Fotos aus Kursen, Aufführungen).
- Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (14 Tage bei Online-Anmeldung).
Häufige Fragen
- Gilt das Fair-Vertrags-Gesetz auch für Kinderkurse?
- Ja. Sobald ein Verbraucher (Erziehungsberechtigter) den Vertrag schließt, greifen die Verbraucherschutz-Regeln unabhängig davon, wer am Kurs teilnimmt.
- Müssen Bestandsverträge angepasst werden?
- Vor März 2022 geschlossene Verträge dürfen mit den alten Fristen weiterlaufen. Bei jeder Vertragsänderung (Preis, Kurs) empfiehlt sich aber die Umstellung auf die neue Regelung.
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