Die DSGVO klingt nach Bürokratie, ist aber gut beherrschbar, wenn drei Grundsätze sitzen: Erhebe nur, was du brauchst. Dokumentiere die Rechtsgrundlage. Lösche, wenn der Zweck erledigt ist.
01Welche Daten brauchst du?
| Datenart | Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Name, Adresse, Geburtsdatum | Vertragserfüllung | Art. 6 (1) b DSGVO |
| Bankverbindung | Zahlungsabwicklung | Art. 6 (1) b DSGVO |
| Gesundheitshinweise (freiwillig) | Sicherheit im Kurs | Einwilligung Art. 9 (2) a |
| Fotos vom Auftritt | Marketing | Einwilligung Art. 6 (1) a |
| Newsletter-Anmeldung | Werbung | Einwilligung Art. 6 (1) a |
02Einwilligungen richtig einholen
- Getrennt pro Zweck (Fotos ≠ Newsletter).
- Freiwillig – Kursvertrag darf nicht davon abhängen.
- Widerrufbar mit einem Klick, dokumentiert wer wann eingewilligt hat.
- Bei Kindern unter 16: Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
03Speicherfristen
| Datenart | Frist |
|---|---|
| Kursvertrag & Rechnungen | 10 Jahre (§ 147 AO) |
| E-Mail-Kontakt außerhalb Vertrag | 6 Monate nach letztem Kontakt |
| Fotos ohne Einwilligung | sofort löschen |
| Newsletter-Empfänger | bis Widerruf |
04Auftragsverarbeitung (AVV)
Jeder externe Dienstleister, der personenbezogene Daten für dich verarbeitet – Software-Anbieter, Newsletter-Tool, Cloud-Backup – braucht einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Ohne AVV haftest du persönlich für Verstöße des Anbieters. Seriöse Anbieter stellen den AVV automatisch bereit.
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
- Nur wenn mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Für die meisten Tanzschulen also nein.
- Was, wenn Eltern die Löschung fordern, ich aber steuerlich aufbewahren muss?
- Steuerliche Aufbewahrung hat Vorrang. Erkläre schriftlich, welche Daten warum bleiben und wann sie automatisch gelöscht werden.
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