Seit 2025 müssen Unternehmen im B2B E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 (mit Übergang) auch versenden. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung – sie ist ein Bild einer Rechnung.
01Formate
| Format | Aufbau | Für wen |
|---|---|---|
| XRechnung | Reines XML nach EN 16931 | Behörden, öffentliche Auftraggeber |
| ZUGFeRD 2.x | PDF/A-3 mit eingebettetem XML | Alle B2B-Empfänger |
| Reines PDF | kein E-Rechnungsformat | nur B2C zulässig |
02Wen betrifft es in der Tanzschule?
- Firmenkurse und Workshops für Unternehmen.
- Kooperationen mit Schulen und Vereinen (öffentliche Träger).
- Vermietung von Sälen an andere Anbieter.
- Endkund:innen (B2C) sind nicht betroffen – hier bleibt PDF gültig.
03Fahrplan
- Prüfe, welche B2B-Rechnungen du im Jahr stellst.
- Aktiviere ZUGFeRD-Export in der Rechnungssoftware.
- Weise Mitarbeitende ein, wie eingehende XML-Rechnungen aufzurufen sind.
- Kommuniziere B2B-Kund:innen deine E-Mail-Adresse für E-Rechnungen.
Häufige Fragen
- Muss ich Kursteilnehmer:innen jetzt E-Rechnungen schicken?
- Nein, private Endkund:innen sind nicht betroffen. PDF oder Papier bleibt zulässig.
- Wo ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
- ZUGFeRD ist eine PDF mit XML-Anhang (menschen- und maschinenlesbar). XRechnung ist reines XML und wird meist im öffentlichen Sektor gefordert.
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