Buchhaltung & Abrechnung

E-Rechnung (XRechnung / ZUGFeRD) verstehen und umsetzen

Ab 2025 verpflichtend im B2B: was E-Rechnung heißt, welche Formate zählen und wie du sauber startest.

6 Min. Lesezeit
E-RechnungXRechnung

Seit 2025 müssen Unternehmen im B2B E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 (mit Übergang) auch versenden. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung – sie ist ein Bild einer Rechnung.

01Formate

FormatAufbauFür wen
XRechnungReines XML nach EN 16931Behörden, öffentliche Auftraggeber
ZUGFeRD 2.xPDF/A-3 mit eingebettetem XMLAlle B2B-Empfänger
Reines PDFkein E-Rechnungsformatnur B2C zulässig

02Wen betrifft es in der Tanzschule?

  • Firmenkurse und Workshops für Unternehmen.
  • Kooperationen mit Schulen und Vereinen (öffentliche Träger).
  • Vermietung von Sälen an andere Anbieter.
  • Endkund:innen (B2C) sind nicht betroffen – hier bleibt PDF gültig.

03Fahrplan

  1. Prüfe, welche B2B-Rechnungen du im Jahr stellst.
  2. Aktiviere ZUGFeRD-Export in der Rechnungssoftware.
  3. Weise Mitarbeitende ein, wie eingehende XML-Rechnungen aufzurufen sind.
  4. Kommuniziere B2B-Kund:innen deine E-Mail-Adresse für E-Rechnungen.

Häufige Fragen

Muss ich Kursteilnehmer:innen jetzt E-Rechnungen schicken?
Nein, private Endkund:innen sind nicht betroffen. PDF oder Papier bleibt zulässig.
Wo ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD ist eine PDF mit XML-Anhang (menschen- und maschinenlesbar). XRechnung ist reines XML und wird meist im öffentlichen Sektor gefordert.

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