Buchhaltung & Abrechnung

SEPA-Lastschrift für Kursgebühren richtig einrichten

Vom Mandat bis zur Vorabankündigung: wie du wiederkehrende Kursgebühren per SEPA einziehst – rechtssicher und ohne Rückläufer.

8 Min. Lesezeit
SEPAAbrechnungZahlungen

Die SEPA-Basislastschrift ist für Tanzschulen das mit Abstand effizienteste Zahlungsverfahren: Der Einzug läuft automatisch, du hast planbare Zahlungseingänge und musst nicht jeder Rechnung hinterhertelefonieren. Damit das rechtssicher funktioniert, gibt es aber ein paar Pflichten, an denen sich viele Schulen die Zähne ausbeißen.

01Voraussetzungen für den Einzug

  • Gläubiger-ID (bei der Bundesbank kostenlos beantragen).
  • Unterzeichnetes SEPA-Mandat je Kunde (Papier, E-Signatur oder Kundenportal).
  • Eindeutige Mandatsreferenz je Kunde.
  • Vereinbarung mit deiner Bank über SEPA-Lastschrifteinzug.

02Fristen und Sequenz-Typen

Sequenz-TypBedeutungVorlagefrist Bank
FRSTErst-Lastschrift eines neuen Mandats1 Bankarbeitstag
RCURFolge-Lastschrift1 Bankarbeitstag
OOFFEinmallastschrift1 Bankarbeitstag
FNALLetzte Lastschrift eines Mandats1 Bankarbeitstag

03Umgang mit Rücklastschriften

Rücklastschriften sind ärgerlich, aber normal (Widerspruch, mangelnde Deckung, Kontoauflösung). Wichtig ist ein klarer Prozess: Rückgabegrund erfassen, Kunde informieren, Ersatz-Zahlungsweg anbieten, Bankgebühren weiterberechnen (in AGB regeln), Mandat ggf. sperren.

04Was eine Software abnimmt

  • SEPA-XML im richtigen Format (pain.008.001.02) inkl. Sequenz-Typen.
  • Automatische Vorabankündigung an Kunden.
  • Mandats-Verwaltung mit Ablaufüberwachung (36 Monate ohne Nutzung → erlischt).
  • Import der Rückläufer aus Bankdatei (camt.053) und automatische Zuordnung.

Häufige Fragen

Kann ich per SEPA auch einmalige Beträge einziehen?
Ja, mit einem OOFF-Mandat. Für dauerhafte Kurse ist aber ein wiederkehrendes RCUR-Mandat sinnvoller.
Wie lange bleibt ein SEPA-Mandat gültig?
Solange es genutzt wird. Nach 36 Monaten ohne Einzug erlischt es automatisch und muss neu erteilt werden.

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